Aufnahmeantrag

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    Freie Templer zu Tomar e.V.
    L.v.Beethovenstr. 3
    D- 32699 Extetal

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    Erfahre wie man Mitglied im Verein als Förderer wird oder eine Anwartschaft zum Ritter stellen kann:

    Sowohl die Regel als auch die Prozessakten geben Nachrichten über die Aufnahme in den Templerorden. Zunächst bat der Postulant um die Gemeinschaft des Ordens mit der Formel „Brot und Wasser“. Anschließend stellte der Komtur des Hauses den im Kapitel versammelten Mitbrüdern die Frage, ob sie ein Hindernis wüssten, was gegen die Aufnahme des Postulanten spräche. Gab es keines, ließ man den Postulanten in eine Kammer nahe dem Kapitelsaal kommen, wo man ihm due Härten des künftigen Ordenslebens darlegte.

    War jener anschließend noch immer entschlossen, einzutreten, brachte man ihn vor den Komtur in den Kapitelsaal. Es folgte die zweite Bitte um Aufnahme, und dann die Verpflichtung des Postulanten, „Diener und Sklave des Hauses“ zu werden. Nach einer weiteren Ermahnung durch den Komtur, daß man nicht Reichtum und Wohlleben im Orden suchen dürfe, sondern Armut und Buße, sprachen alle versammelten Brüder ein Gebet.

    Dann übergab der Kaplan dem Postulanten ein offenes Evangeliar für den feierlichen Eid. Die dem Postulanten so gestellten Fragen lauteten: ob er nicht verheiratet sei, nicht Mitglied eines anderen Ordens, keine Kleriker Weihen erhalten habe, nicht verschuldet sei, gesund und persönlich frei. Handelte es sich um einen zukünftigen Ritterbruder, fügte man die Frage hinzu, ob er Sohn eines Ritters aus legaler Ehe sei. Es folgt die Professur mit den üblichen drei monastischen Gelübden: Gehorsam, Keuschheit und Armut, sowie außerdem, die „guten Sitten und Gebräuche des Hauses“ zu bewahren.

    Nun erhielt der neue Mitbruder das Habit. Der Kuß auf den Mund, wie es bei der weltlichen Belehnung der Brauch war, beschloß die Zeremonie. Im Unterschied zu den Rittern des Deutschen Ordens erhielten Templer keinen feierlichen Ritterschlag bei der Profeßur.

    Aus den Prozessprotokollen erfährt man, daß das durchschnittliche Alter für den Eintritt in den Templerorden bei 25 Jahren lag, man kennt sogar Aufnahmen von 40- oder 50-jährigen. Diese Männer waren, so sie das Recht darauf hatten, bereits zum Ritter geschlagen, ehe sie einen Ordenseintritt erwogen. Die jüngsten je bei den Templern Aufgenommenen waren laut Prozessakten 11, 12 und 14 Jahre – Ausnahmefälle.

    Die Regel untersagte die Aufnahme von Kindern, die noch keine Waffen tragen konnten, doch muß man in Rechnung stellen, daß man im Mittelalter mit 14 Jahren kein Kind mehr war. Um der Regel Genüge zu leisten, wurden auch diese Knaben VOR ihrer Profeßur noch zum Ritter geschlagen.